Wiedererkennungswert:
- Ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich um einen Newsletter Ihres Unternehmens handelt?
- Nennen Sie Ihren Namen bzw. den Namen Ihres Unternehmens im Absender?
Betreffzeile: Spätestens hier entscheidet der User – also auf den zweiten Blick –, ob er die E-Mail öffnet.
- Stellen Sie in der Betreffzeile den Nutzen des Newsletters heraus.
- Werfen Sie mit wenigen Worten ein Schlaglicht auf den Inhalt.
- Formulieren Sie in sachlichem Stil und verzichten Sie auf Werbe-Geblubbere in der Betreffzeile.
Achtung Spam!
Damit Ihre E-Mail überhaupt dort landet, wo sie landen soll, nämlich im E-Mail-Eingang des Abonnenten, darf sie nicht im Spam-Filter von Provider oder Nutzer hängen bleiben.
- Streichen Sie nicht auffindbare E-Mail-Adressen umgehend aus Ihrem Verteiler.
- Achten Sie auf die korrekte Schreibweise des Empfängers.
- Schreiben Sie Ihre Adresse korrekt mit Namen und Organisation, und verzichten Sie auf ausgefallene Wort- und Zahlenkombinationen.
- Verzichten Sie in der Betreffzeile auf Zahlen, Interpunktion und Superlative.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Mail-Server vertrauenswürdig ist.
Spannungsbogen: Bauen Sie Ihren Text leserfreundlich auf.
- Das Wichtigste zuerst: Welchen Nutzwert, welchen Vorteil hat der User, wenn er Ihren Text liest? Packen Sie diese Information in die Head- und Subline.
- Bringen Sie Ihr bestes Argument im Teaser.
- Platzieren Sie nach dem Teaser den Link auf Ihre Hompepage, eine Bestellmöglichkeit, ein Kontaktformular, eine Mitgliedschaft etc., bevor die Konzentration ab der Seitenmitte nachlässt.
- Fächern Sie nachfolgend die Details auf, und zwar kurz und knackig, ohne Fremdwörter und Ausschweifungen.
- Unterschreiben Sie nach dem Schlussgruß mit vollem Namen, und fügen Sie darunter die komplette Anschrift des Unternehmens an.
- Bieten Sie eine direkte Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen, und zwar ohne Umweg über Ihre Website.
Achtung: Versenden Sie Newsletter nur mit vorheriger Einwilligung (so genanntes Permission-System). Das ist gesetzlich in § 4 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) geregelt. Den Gesetzestext finden Sie beispielsweise unter www.datenschutz-bayern.de.
Ihr Newsletter ist kein Pressetext – und daher dürfen Sie im Text
- den Leser direkt ansprechen, an Gefühl, Herz und Verstand appellieren,
- Beispiele aus dem Alltag plastisch formulieren und so ein Déja-Vu-Erlebnis erzeugen,
- Metaphern verwenden,
- Slogan und Werbemotto verwenden,
- Vorteile hervorheben, Versprechen machen,
- rhetorische Fragen und manchmal auch umgangssprachliche Ausdrücke Ihrer Zielgruppe verwenden, z. B., um Verständnis für Jugendliche zu suggerieren,
- freundschaftlich, verständnisvoll, wohlwollend oder kollegial formulieren. Auch dürfen Sie Ihren Newsletter mit einem Appell beenden.
PR Praxis-Fazit: Mit einem Newsletter steigern Sie Ihren Bekanntheitsgrad und erreichen eine kontinuierliche Kundenbindung. Allerdings gilt es zunächst, das Einverständnis zum Versenden Ihres E-Mail-Newsletters sicherzustellen, Spam-Hürden zu umgehen und dem User durch konkrete Hinweise auf Nutzen und Mehrwert Anreize zum Lesen zu bieten. |